Informationspflicht über Verbraucherschlichtung

Seit April 2016 gilt bei Streitigkeiten zwischen Unternehmen und Verbrauchern die „Verbraucherschlichtung“. Sie ist im Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) geregelt und darf nur von besonderen Schlichtungsstellen durchgeführt werden.

Unternehmen – auch Handwerksbetriebe – müssen, unter bestimmten Voraussetzungen wie z.B. dem Betreiben einer Firmenwebseite, ihre Kunden ab 1. Februar 2017 darüber informieren, ob sie bei einem Rechtsstreit zur Teilnahme an einer Schlichtung nach dem VSBG bereit sind.

 

Wir, die Maler Lohbeck GmbH werden nicht in einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des VS BG teilnehmen und sind dazu auch nicht verpflichtet.“

 

Da es bei Maler Lohbeck aber in den vergangenen 25 Jahren noch nicht zu einem solchen Fall gekommen ist, gehen wir davon aus, das es auch in Zukunft keinen Grund für eine solche Schlichtung geben wird. Falls es einmal zu Unstimmigkeiten kommen sollte, werden wir diese selbstverständlich, kurzfristig, persönlich und unbürokratisch im Sinne unserer Kunden lösen.